Wenn man sich im Flüchtlingsbereich engagiert, dann muss man sich zwangsläufig auch mit juristischen Fragen auseinandersetzen. Darum schlage ich öfter mal im Internet Seiten auf, bei denen es um Gesetze oder Rechtsprechung geht. Meine Suchmaschine merkt sich das und schlägt mir darum oft ganz unaufgefordert Seiten aus juristischen Magazinen und Plattformen vor.
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Predigt am Sonntag Exaudi 2026 zu Jer 31,31-35

So bin ich kürzlich auf einen Artikel gestoßen, der mich einerseits hat schmunzeln lassen. Andererseits aber auch eine große Portion Erleichterung ausgelöst hat.
Was war geschehen: Ein Richter hat in einer Mietstreitigkeit einen Vergleich vorgeschlagen. Die beiden Parteien sollten sich also gütlich einigen auf einen gewissen Geldbetrag. Hintergrund war, dass die Person, die wohl Mietschulden hatte, inzwischen verstorben war, und stattdessen der Sohn jetzt mit den Schulden befasst war. Daraufhin bezeichnete der Kläger den Richter als „rührselig“. Der Richter verteidigte seinen Vorschlag mit der Begründung, dass er sich dabei auch von seinem christlichen Menschenbild habe leiten lassen. Daraufhin beantragte der Kläger, dass der Richter zu ersetzen sei, weil er durch diese religiöse Haltung befangen sei.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diesen Antrag abgewiesen. Eine Orientierung am christlichen Menschenbild sei nicht nur nicht unzulässig, sondern sogar geboten, argumentierte das Oberlandesgericht. "Das christliche Menschenbild bildet einen wichtigen geistesgeschichtlichen Hintergrund insbesondere des Grundgesetzes und ist prägend für das Verständnis der Menschenwürdegarantie und der Grundrechte", heißt es in der Entscheidung.
Ja, diese Entscheidung hat mich erleichtert. Ein Richter, der sich seinem christlichen Menschenbild verpflichtet weiß, steht damit gleichzeitig fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Ein christliches Menschenbild und die Behauptung der garantierten Menschenwürde gehören unauflöslich zusammen.
Dieses unser Grundgesetz ist seit über 75 Jahren ein Garant dafür, dass wir in einer Gesellschaftsform leben, die uns fundamentale Rechte nicht nur zuspricht, sondern diese auch schützt und verteidigt. Das Grundgesetz ist darum auch nur schwer zu ändern, dafür braucht es eine zweitdrittel Mehrheit im Bundestag. Damit es nicht willkürlichen Stimmungen und politischen Grabenkämpfen zum Opfer fällt.
All das hat das Grundgesetz quasi bescheiden im Hintergrund getan all die Jahrzehnte hindurch. Es war einfach da. Wie selbstverständlich. Erst seit kurzem gibt es Bemühungen, das Grundgesetz auch mit einem eigenen Festtag zu würdigen. Erst seit es Kräfte gibt in unserem Land, die den Werten, die in dieser Verfassung formuliert sind, ablehnend bis feindlich gegenüberstehen. Der 23. Mai ist nun der sogenannte „Ehrentag“, der Demokratie und gesellschaftliches Engagement in den Mittelpunkt rücken will. Dieser Ehrentag kommt spät. Hoffentlich nicht zu spät.
So wie wir uns zu sehr darauf verlassen haben, dass das Grundgesetz einfach ein selbstverständlicher Bestandteil unserer Demokratie ist, die wir genauso für selbstverständlich erachtet haben, so wenig wertschätzend ist das Volk Israel mit dem Bund umgegangen, auf dem es seine Existenz gebaut hat. Auf den Bund zwischen Gott und seinem kleinen, aber geliebten Volk. Jedenfalls ist das der Vorwurf, den die Propheten immer und immer wieder erhoben haben. Mahnend und warnend. Glaubt doch nicht, so haben sie gerufen, glaubt doch nicht, dass ihr euch einfach so darauf verlassen könnt, dass dieser Bund euch trägt, wenn ihr ihn so missachtet. Wenn ihr ihm keine Wertschätzung entgegenbringt, indem ihr euch bemüht, dem Willen Gottes zu entsprechen. Seinen Weisungen und Geboten, mit denen er euch nach der Zeit der Sklaverei ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmtheit ermöglichen wollte. Wie könnt ihr euch auf Gottes Unterstützung verlassen und von ihm Rettung einfordern, wenn ihr euch ständig lieber auf andere Mächte und Kräfte einlasst und ihnen mehr vertraut als dem Gott, der euch doch wie seinen Augapfel hütet und um euch wirbt, wie ein Verliebter um seine Auserwählte?
Besonders der Prophet Jeremia, von dem wir gerade einige Verse gehört haben, verzweifelt an seiner Botschaft, die er weitergeben muss. Das Unheil, das er ankündigen soll und das sich ja dann auch in Krieg, Zerstörung und Vertreibung entlädt.
In unserem Textabschnitt ist schon von dem Neuen die Rede, das kommen soll, wenn Gott sich seines Volkes erbarmt. Überhaupt ist das Buch Jeremia geprägt von diesem Auf und Ab, dem Hin und Her. Da wird Strafe und Verderben angekündigt. Und einige Verse später bricht es quasi aus dem Mund Gottes hervor, wie er den Schaden wieder heilen will. Wie er das Zerstörte wieder aufbauen wird. Wie er die Müden erquicken und die Verschmachtenden sättigen will.
Das ganze Buch Jeremia ist eine einzige große Bitte, ein verzweifelter Schrei: Verachtet doch nicht das, was euch Gott geschenkt hat. Haltet fest an seiner Zusage, euer Gott zu sein. Und lebt so, dass ihr die Freiheit, in die er euch geführt hat, nicht verspielt.
Ja, Freiheit lässt sich verspielen. Und die Konsequenzen sind fürchterlich. Das kann man ausprobieren. Man muss es aber nicht. Man kann auch vorher die Reisleine ziehen und sich auf das besinnen, was sich bewährt hat. Was trägt. Was ein Leben in Freiheit, Selbstbestimmtheit, ein Leben in Würde und Sicherheit ermöglicht. Es muss nicht erst zur Katastrophe kommen, um zu verstehen, was auf dem Spiel steht. Darum haben die Propheten ja warnend ihre Stimme erhoben.
Und darum können auch wir heute die Zeichen der Zeit deuten und brauchen nicht sehenden Auges ins Verderben laufen. Unser Grundgesetz ist in Gefahr. Und allem voran der erste und grundlegende Artikel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Darüber gibt es keinen Konsens mehr. Die Würde von Menschen wird faktisch tagtäglich mit Füßen getreten. In Hasskommentaren und erniedrigenden Bildern, die von Handy zu Handy geschickt werden. Das wird inzwischen zwar mehr und mehr gesetzlich erfasst und juristisch verfolgt. Gleichzeitig wächst in vielen Herzen und Köpfen eine Haltung, die grundsätzlich in Frage stellt, dass tatsächlich alle Menschen gleichermaßen mit Würde ausgestattet sind. Einfach, weil sie Menschen sind. Das betrifft Menschen mit Behinderungen und Migrant*innen. Menschen mit einer psychischen Erkrankung und solche, die aus dem sozialen Zusammenhalt gefallen sind und auf der Straße leben.
Die Würde des Menschen steht zur Disposition, und es gibt Parteien, die dies in ihren Wahlprogrammen stolz verkünden. Aber wir haben die Wahl. Wir sind diejenigen, die darüber entscheiden, ob unser Grundgesetz, das uns seit 75 Jahren mit seinen klaren Aussagen unserer Demokratie ein solides Fundament bietet, auch weiterhin gelten und wirken wird.
Ich denke, dafür müssen wir es uns auch in unser Herz schreiben lassen. Nicht, weil es göttliches Gesetz ist. Nein, das ist es nicht. Es ist eine menschengemachte Verfassung. Und wir tun gut daran, dabei zu bleiben, menschliches und göttliches Gesetz nicht zu vermischen. Theokratien haben wir schon zu viele auf dieser Welt. Aber in unserem Grundgesetz spiegelt sich etwas von dem wider, was sich Gott für uns Menschen wünscht. Das hat jetzt ja sogar das Oberlandesgericht in Frankfurt festgestellt. Und dazu gehört als allererstes die Erkenntnis: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Als seine Ebenbilder hat Gott uns geschaffen. Das glauben wir als Christ*innen mit den Vertreterinnen der anderen monotheistischen Religionen. Egal, wie unser Körper beschaffen ist, welche soziale Stellung wir einnehmen, was wir glauben oder woran wir uns sonst noch unterscheiden. Jeder und jede von uns trägt diese Gottebenbildlichkeit in sich.
Das ist gleichzeitig Zusage und Verpflichtung. Lasst uns das ernst nehmen. Lasst uns nicht länger für selbstverständlich erachten, dass wir dieses kostbare Grundgesetz haben, das die Würde des Menschen an allererste Stelle setzt. Es liegt an uns. Lasst uns tun, was nötig ist. So wahr uns Gott helfe. Amen.
Pfarrerin Sigrid Zweygart-Pérez
(Es gilt das gesprochene Wort.)
Ansprechperson
Sigrid Zweygart-Pérez

Pfarrerin
Sigrid Zweygart-Pérez ist Pfarrerin für die Seelsorge in die Gesellschaft hinein. Ihr Schwerpunkt sind Gottesdienste, Diakonie und die Arbeit mit Geflüchteten.